Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern!

Zunächst einmal hoffe ich, dass wir alle während der letzten beiden Wochen etwas Kraft tanken konnten und nun gestärkt in die nächste Phase des Schuljahres gehen können. Nach Rücksprache beim staatlichen Schulamt und dem städtischen Schulverwaltungsamt erhielten wir die Nachricht, dass für unsere Schule nun doch die Erlanger Inzidenzwerte gelten. Weil diese in Erlangen heute (09. April) unter 100 liegen, starten wir am 12. April 2021 mit Wechselunterricht

Neu ist allerdings, dass für Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte eine Verpflichtung zur Durchführung von Corona-Selbsttest gilt. Daher startet der Schultag ab kommender Woche zweimal mit einem Test. Dieser wird von den Schülerinnen und Schülern selbst, aber unter Aufsicht der Lehrkräfte durchgeführt.  Hier finden Sie eine Information des Kultusministeriums. In den Phasen des Wechselunterrichts gilt Folgendes:

Schülerinnen und Schüler dürfen nur in die Schule und den Unterricht besuchen,

  • wenn sie in der Schule unter Aufsicht der Lehrkraft zweimal in der Woche einen Selbsttest durchführen,
  • wenn sie das negative Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigen-Tests, durchgeführt durch medizinisches Personal, nachweisen können. Der Test darf bei einer Inzidenz  unter 100 nicht älter als 48 Stunden sein. Bei einer Inzidenz über 100 (dies beträfe nach gegenwärtigem Stand nur die Abschlussklassen) darf der Test nicht älter als 24 Stunden sein.

Eltern, die ihr Kind ohne Testnachweis in die Schule schicken, erklären sich automatisch mit der Durchführung der Selbsttests in der Schule einverstanden. Wenn Eltern nicht wollen, dass ihr Kind an den Selbsttests teilnehmen, kann ihr Sohn/ihre Tochter nicht am Unterricht teilnehmen. Schülerinnen und Schüler, die keinen ´gültigen negativen Testnachweis vorweisen oder sich weigern an den Selbsttests teilzunehmen, dürfen am Unterricht nicht teilnehmen. Sollten diese in der Schule sein, müssen sie diese sofort verlassen. Der Schüler oder die Schülerin würde in diesem Fall isoliert und die Eltern informiert. 

Was geschieht bei einem positiven Testergebnis?

Wenn ein Schüler oder eine Schülerin bei der Selbst-Testung ein positives Ergebnis hat, 

  • bleiben alle Beteiligten ruhig, weil die Selbsttests nicht so genau sind wie die PCR-Tests,
  • muss er oder sie sich sofort von der Klasse absondern und darf die Schule nicht weiter besuchen,
  • informiert die Schule den oder die Erziehungsberechtigten,
  • holen Sie als Erziehungsberechtigte Ihr Kind sofort von der Schule ab,
  • informieren die Erziehungsberechtigten sofort das Gesundheitsamt (0800-1440000)
  • erhalten Sie als Eltern vom Gesundheitsamt einen Termin für einen PCR-Test (Corona-Testzentrum Erlangen),
  • muss er oder sie Quarantäne bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt,
  • darf die Schule wieder besucht werden, wenn der PCR-Test negativ, 
  • erhalten Sie weitere Informationen zur Quarantäne über das Gesundheitsamt
Ab Montag – verpflichtende Selbst-Tests!