
- beim Betreten des Klassenzimmers Händewaschen
- im gesamten Schulhaus und dem Pausenhof besteht Maskenpflicht für alle Jahrgangsstufen
- auch während des Unterrichts am Platz besteht Maskenpflicht
- Ausnahmeregelungen kann nur das Gesundheitsamt Erlangen erlassen; sollte eine solche Ausnahmegenehmigung vorliegen, muss sie vom Schüler oder der Schülerin immer mitgeführt werden, um auf Verlangen vorgezeigt werden zu können
- Schülerinnen und Schüler, die wiederholt die Hygieneregeln nicht einhalten müssen die Schule verlassen und gehen nachhause
- Bei ständigem Nichteinhalten der Hygieneregeln droht ein Schulausschluss von bis zu fünf Tagen
- alle 45 Minuten muss das Klassenzimmer für 5 Minuten gelüftet werden
- beim Sport im Innenbereich muss eine Maske getragen werden, Mindestabstand ist einzuhalten
- Unterricht im Fach Soziales ist unter besonderen Hygieneauflagen erlaubt
- Pausenverkauf und Mensabetrieb sind unter besonderen Auflagen und der Einhaltung des Mindestabstands möglich
- Ganztagesbetreuung ist unter Einhaltung der Hygieneregeln erlaubt
- mehrtägige Klassenfahrten vorerst bis 31.01.2021 nicht erlaubt
- Berufsorientierungsmaßnahmen sowie Schulpraktika sind erlaubt
- der Einsatz der Corona Warn-App kann durch die Lehrkraft gemäß Art. 56 Abs.5 Satz 2 BayEUG erlaubt werden
- Klassenübergreifende Fachunterrichte werden wir teilen, wo es möglich ist. Daher kann es sein, dass Unterrichte nun 14tägig stattfinden
- Partnerarbeiten mit dem direkten Sitznachbarn oder der Sitznachbarin sind erlaubt. Gruppenarbeiten sind mit Mindestabstand durchführbar
- Der Schulbesuch für kranke Schülerinnen und Schüler oder der Schulbesuch nach Krankheit ist in diesem Artikel erläutert
Grundlegende Hygienerichtlinien