• beim Betreten des Klassenzimmers Händewaschen
  • im gesamten Schulhaus und dem Pausenhof besteht Maskenpflicht für alle Jahrgangsstufen
  • auch während des Unterrichts am Platz besteht Maskenpflicht
  • Ausnahmeregelungen kann nur das Gesundheitsamt Erlangen erlassen; sollte eine solche Ausnahmegenehmigung vorliegen, muss sie vom Schüler oder der Schülerin immer mitgeführt werden, um auf Verlangen vorgezeigt werden zu können
  • Schülerinnen und Schüler, die wiederholt die Hygieneregeln nicht einhalten müssen die Schule verlassen und gehen nachhause
  • Bei ständigem Nichteinhalten der Hygieneregeln droht ein Schulausschluss von bis zu fünf Tagen
  • alle 45 Minuten muss das Klassenzimmer für 5 Minuten gelüftet werden
  • beim Sport im Innenbereich muss eine Maske getragen werden, Mindestabstand ist einzuhalten
  • Unterricht im Fach Soziales ist unter besonderen Hygieneauflagen erlaubt
  • Pausenverkauf und Mensabetrieb sind unter besonderen Auflagen und der Einhaltung des Mindestabstands möglich
  • Ganztagesbetreuung ist unter Einhaltung der Hygieneregeln erlaubt
  • mehrtägige Klassenfahrten vorerst bis 31.01.2021 nicht erlaubt
  • Berufsorientierungsmaßnahmen sowie Schulpraktika sind erlaubt
  • der Einsatz der Corona Warn-App kann durch die Lehrkraft gemäß Art. 56 Abs.5 Satz 2 BayEUG erlaubt werden
  • Klassenübergreifende Fachunterrichte werden wir teilen, wo es möglich ist. Daher kann es sein, dass Unterrichte nun 14tägig stattfinden
  • Partnerarbeiten mit dem direkten Sitznachbarn oder der Sitznachbarin sind erlaubt. Gruppenarbeiten sind mit Mindestabstand durchführbar
  • Der Schulbesuch für kranke Schülerinnen und Schüler oder der Schulbesuch nach Krankheit ist in diesem Artikel erläutert

Grundlegende Hygienerichtlinien