Corona ist nicht vorbei. Weiterhin müssen wir auf Hygiene und Abstände achten. Das Kultusministerium beschloss diese Woche, dass die Schulen in Bayern kommenden Dienstag regulär starten sollen. Dennoch gilt es einge Punkte zu beachten. Die Elterninformation des KM und der Rahmenhygienplan des Kultusministeriums geben ausführlich Auskunft.
1. Maskenpflicht
Bis zum 18. September gilt auf dem gesamten Schulgelände, auch in den Klassenzimmern, eine Maskenpflicht. Ab dem 21. September ist dies für die Klassenzimmer aufgehoben, bleibt aber für den Rest des gesamten Schulgeländes gültig.
2. Drei-Stufen-Plan
Wie Schule organisert wird, entscheiden die Corona-Fallzahlen eines Landkreises oder einer Stadt:
Stufe 1 (weniger als 35 Infizierte pro 100.000 Einwohner)
Schulischer Regelbetrieb unter Beachtung der Hygienebedingungen. Verpflichtendes Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude. Während des Unterrichts kann die Maske abgenommen werden.
Stufe 2 (35 – 50 Infizierte pro 100.000 Einwohner)
Die Maskenpflicht gilt auf dem gesamten Schulgelände. Im Klassenzimmer ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn ein Mindesabstadn von 1,5 Metern nicht gewährleistet ist.
Stufe 3 (mehr als 50 Infizierte pro 100.000 Einwohner)
In der Klasse ist ein Abstand von 1,5 Metern verbindlich. Dort, wo dies nicht möglich ist, findet wieder ein Wechsel zwischen Distanzunterricht und normalem Unterricht statt. Zudem ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auf dem gesamten Schulgelände und im Klassenzimmer vorgeschrieben.
3. Hygiene beachten
Wie schon vor den Sommerferien werden wir weiterhin auf die Hygiene achten. Dazu finden Sie noch gültige Hinweise in einem früheren Artikel. Wir werden weiterhin darauf achten, dass sich Schülerinnnen und Schüler regelmäßig die Hände waschen, dass die Abstände eingehalten werden und dass die Unterrichtsräume regelmäßig gelüftet werden. Dies müssen wir auch in der beginnenden kalten Jahreszeit durchführen. Zudem dürfen Schülerinnen und Schüler keine Arbeitsmaterialien austauschen. Das gemeinsame Nutzen von z.B. Linealen, Stiften… ist nicht möglich!
4. Was tun bei Erkältungskrankheiten?
Sollte ein Schüler oder eine Schülerin Symptome einer Erkältungskrankheit haben, ist der Schulbesuch möglich. Voraussetzung ist, dass keine Fieber auftritt und sich Symptome nach 24 Stunden nicht verschlimmert haben. Bei unklaren Krankheitsymtomen muss der Schüler oder die Schülerin daheim bleiben und ggf. einen Arzt aufsuchen. Kranke Kinder und Jugendliche, die Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall haben, dürfen nicht in die Schule kommen.
Sollten wir uns in Stufe 3 befinden, ist der Besuch der Schule nach der Erkrankung nur mit Vorlage eines negativen Corona-Tests oder eines ärztlichen Attests möglich. In Stufe 1 oder 2 ist der Schulbesuch wieder möglich, wenn der Schüler oder die Schülerin mindestens 24 Stunden symptomfrei ist. Der fieberfreie Zeitraum sollte 36 Stunden betragen.
Wir alle hoffen, dass erneute Schulschließungen oder der Wechsel von Schule und Distanzunterricht nicht nötig werden. Daher werden wir als Schule auf die besonderen Bedingungen achten und entsprechendes Verhalten einfordern. Wir bitten die Eltern, sich mit ihren Kindern über das korrekte Verhalten auszutauschen und uns zu unterstützen.