Liebe Eltern,
weil sich die Pandemielage und die Infektionszahlen in den letzten Wochen negativ entwickelte, gelten seit Freitag (13.11.2020) neue Bestimmungen bei erkrankten Schülerinnen und Schülern. Folgende Informationen aus dem Kultusministerium sind an Sie gerichtet:
- Elterninfo (13. November 2020)
- Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
Schülerinnen und Schüler mit dürfen nicht in die Schule, wenn sie folgende akuten Krankheitssymptome haben wie
- Fieber
- Husten
- Kurzatmigkeit, Luftnot
- Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
- Hals- oder Ohrenschmerzen
- (fiebriger) Schnupfen
- Gliederschmerzen
- starke Bauchschmerzen
- Erbrechen oder Durchfall
Sollte Ihr Kind eines oder mehrere der ober aufgezählten Symptome aufgewiesen haben, darf es erst wieder in die Schule, wenn
- es 24 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (leichter Schnupfen oder gelegentliches Husten sind unproblematisch),
- es 48 Stunden fieber- und symptomfrei war
Schülerinnen und Schüler mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentliches Husten)
- dürfen an dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, nicht in die Schule
- dürfen erst wieder in die Schule, wenn nach mindestens 48 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde und
- wenn im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden bzw. bei diesen eine Sars-Cov2 Infektion ausgeschlossen wurde.
Was tun, wenn mein Kind erkrankt?