Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern!
Am Montag, 15. März 2021, geht es wieder los. Wir starten wieder mit dem Lernen in der Schule. Zwar nicht so wie gewohnt, aber zumindest im Wechselunterricht. Wir freuen uns sehr, wenn wir als Schulfamilie wieder zusammenkommen. Damit dies aber langfristig klappt, müssen wir uns alle an die Hygienerichtlinien und die AHA-Regeln halten. Wir werden als Schule genau darauf achten. Aus dem Kultusministerium kamen Informationsschreiben für Eltern, die Sie hier finden:
- Informationen aus dem KM zum Unterrichtsbetrieb 15. März 2021
- Informationen aus dem KM zu Unterricht und Notbetreuung ab 15. März 2021
Hier die wichtigsten Infos in aller Kürze:
Unterrichtsbetrieb ab Montag, 15. März 2021
- Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 – Wechselunterricht mit Mindestabstand von 1,5 Metern in allen Jahrgangsstufen
- Sieben-Tage-Inzidenz über 100 – Distanzunterricht in Nicht-Abschlussklassen. Die 9a, 9g, 10m und V2 bleiben im Wechselmodus, bzw. Präsenzmodus mit entsprechendem Abstand
Schriftliche Leistungsnachweise im Wechselunterricht
- Der Schwerpunkt liegt bis zu den Osterferien auf dem Wiederankommen und Lernstandssicherung
- Mündliche Leistungsnachweise können erbracht werden
- Die Ballung von Leistungsnachweisen vermeiden wir
Anpassung des Rahmenhygieneplans
- Lehrkräfte sind zum Tragen einer Maske (mindestens OP-Maske) verpflichtet
- Für Schülerinnen und Schüler ordne ich als Hausherr das Tragen einer Maske an. Dies gilt auch für die aufgrund eines Attests von der Maske befreiten Jugendlichen.
- Schülerinnen und Schülern ohne Maske ist das Betreten des Schulgeländes und des Gebäudes ohne Maske untersagt!
Notbetreuung
- Auch im Wechselunterricht gilt Notbetreuung
- Schülerinnen und Schüler einer Klasse sollten in der gleichen Gruppe zusammengefasst werden. So würde Betreuungsbedarf eingespart werden
- Falls nur wenige Schülerinnen und Schüler eine Notbetreuung benötigen, können diese auch in der anderen Klassengruppe mitgeführt werden
- Hier geht´s zum Antrag auf Notbetreuung
Beurlaubungsmöglichkeit
- Eltern, die den Wechselunterricht aufgrund der individuelle Gefährdungslag als zu gefährlich empfinden, haben weiterhin die Möglichkeit einen Antrag auf Beurlaubung von den Präsenzphasen zu stellen
- Eine Beurlaubung von den Distanzphasen ist nicht möglich
- Es besteht kein Anspruch auf gesonderten Distanzunterricht
- Ein Besuch der Schule zu Leistungserhebungen ist möglich
Willkommen zurück!