Anmeldung zur besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule (QA)

Das Anmeldeformular bitte zur Prüfungsanmeldung mitbringen. Der Anmeldezeitraum ist vom 01. bis 03. März 2023 (08:00 – 14:30 Uhr). Die Anmeldung zur externen Prüfung erfolgt immer an der zuständigen Sprengelschule. Dort findet dann auch die Prüfung statt. Eine Anmeldung nach dem 03. März 2023 ist nicht möglich!

Bitte auf jeden Fall vorher bei uns an der Schule anrufen. Erfahrungsgemäß kommt es zu Fragen oder Unklarheiten, die wir gern vorab telefonisch abklären möchten. Wenn das geschehen ist, dann bitte die jeweilige Anmeldung downloaden, ausfüllen und ausdrucken. Am besten wäre es, wenn ein Elternteil zur Anmeldung mitkommt. Ist dies nicht möglich, benötigen wir eine Vollmacht und auf jeden Fall die Unterschrift der Eltern auf der Prüfungsanmeldung. Dies ist natürlich nicht nötig, wenn der Prüfungsteilnehmer schon 18 Jahre alt ist.

Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule (MSA) 

Das Anmeldeformular bitte zur Prüfungsanmeldung mitbringen. Der Anmeldezeitraum ist vom 24. bis 27. Januar 2022 (08:00 – 14:00 Uhr). Eine Anmeldung nach dem 27. Januar 2021 ist nicht möglich!

Wer kann extern an den Prüfungen zum mittleren Schulabschluss teilnehmen?

Laut Mittelschulordnung (MSO § 33) können Schülerinnen und Schüler aus dem Schularten, die auch einen mittleren Schulabschluss anbieten bei uns nicht an der Prüfung teilnehmen

„Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule keinen mittleren Schulabschluss erwerben können oder die keiner Schule angehören, können als externe Bewerberinnen und Bewerber die Abschlussprüfung an der Mittelschule ablegen.“

Informationen zu den Schulabschlüssen
Informationen zu den Prüfungen aus der Staatlichen Schulberatungsstelle
Das ist nötig bei der Anmeldung! 
  • Personalausweis des externen Prüfungsteilnehmers.
  • Für die Teilnahme an der Projektprüfung erheben wir eine Gebühr.
  • Bei Legasthenie bitte unbedingt die Bescheinigung mitbringen!
Was tun bei Erkrankung?

Bei Erkrankung an einem Prüfungstag muss am gleichen Tag ein ärztliches Attest vorliegen. Dieses bitte im Sekretariat abgeben oder in den Briefkasten (Nordeingang) einwerfen. Liegt dieses Attest nicht am Tag der Erkrankung vor, wird die versäumte Prüfung als ungenügend gewertet.

Wie komme ich an Material?

Wir verleihen keine Bücher. Literaturvorschläge finden Sie unter  Informationen zu Schulabschlüssen. Einiges ist auch auf unserer Webseite zu finden.